Die Todesursachenstatistik stützt sich auf den Leichenschauschein, der von dem den Tod feststellenden Arzt ausgefüllt wird, sowie auf die Sterbefallzählkarte, die der Standesbeamte aufgrund der Todesfallanzeige erstellt. Auf dieser Basis gibt sie eine Übersicht über die vorherrschenden Todesursachen der Verstorbenen mit Wohnsitz in Deutschland. Die Todesbescheinigung enthält Angaben über die zum Tode führenden Krankheiten sowie wesentliche sonstige Krankheitszustände, die zum Tode beigetragen haben. Die Todesursachenstatistik berücksichtigt nur das Grundleiden, das heißt den Ausgangspunkt der Kausalkette aller zum Tode führenden Krankheiten und damit jene Krankheit oder Verletzung, die den Ablauf der direkt zum Tode führenden Krankheitszustände ausgelöst hat. Bei der Auswahl des Grundleidens werden die jeweils gültigen Regeln der WHO zur Verschlüsselung der Todesursachen nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) angewendet. Von 1979 bis 1997 galt in Deutschland die 9. Revision der ICD (ICD-9), seit 1998 gilt die 10. Revision (ICD-10). Im Fall der Coronavirus-Krankheit erfolgt die Kodierung unter den Schlüsselnummern für besondere Zwecke U071 und U072. Neben dem Grundleiden enthält die Todesursachenstatistik demographisch relevante Merkmale, wie das Datum des Sterbefalls oder Geschlecht und Alter des Verstorbenen sowie Informationen zu Staatsangehörigkeit oder Familienstand. In Fällen, in denen der Verstorbene verheiratet war, finden sich in der Statistik zusätzlich Angaben zum Alter des überlebenden Ehegatten. Demgegenüber stehen bei Säuglingssterbefällen Informationen zu Geburtsgewicht, Körperlänge oder Säuglingsalter zur Verfügung. Für räumliche Analysen können die Merkmale Standesamt und Wohnort des Verstorbenen bis auf Gemeindeebene dienen.