Die Agrarstrukturerhebung (auch ASE) wird abwechselnd als Vollerhebung und Stichprobenbefragung durchgeführt. Die letzte Agrarstrukturerhebung wurde im Jahr 2016 als Kombination einer allgemeinen Erhebung (Vollerhebung mit Abschneidegrenzen) mit einer repräsentativen Erhebung (Stichprobenerhebung) durchgeführt. Davor gab es Vollerhebungen in den Jahren 2003 und 2007 sowie repräsentative Erhebungen in den Jahren 2001, 2005 und 2013. In den Jahren 1999 und 2010 wurden die Merkmale der Agrarstrukturerhebung im Rahmen der umfangreicheren Landwirtschaftszählung-Haupterhebung mit erhoben.
Das Erhebungsprogramm erfasst Produktionsstrukturen und -kapazitäten der landwirtschaftlichen Betriebe sowie Angaben über die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhaber und/oder Betriebsleiterinnen bzw. Betriebsleiter. Darüber hinaus umfasst das Grundprogramm der Agrarstrukturerhebung auch Merkmale zur Bodennutzung und zu Viehbeständen sowie Angaben zu Betrieben mit ökologischem Landbau.
Neben dem Grundprogramm wird in einem Ergänzungsprogramm ein repräsentativer Teil der Betriebe zu seinen Arbeitskräften, zur Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung sowie zu den sozialökonomischen Verhältnissen des Betriebes befragt. Weiterhin beinhaltet dieser Erhebungsteil auch die Eigentums- und Pachtverhältnisse, Beschäftigten nach Arbeitszeitgruppen und Prämien für Umweltleistungen.
Die Daten der Agrarstrukturerhebung dienen als Grundlage für die Erstellung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung und für die Bewertung agrarpolitischer Maßnahmen, insbesondere auf EU-Ebene.